Wunschleistungen
für gesetzlich krankenversicherte Personen
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
ärztliche Leistungen, für die keine Leistungspflicht der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht z.B. Bescheinigungen,
Einstellungs- oder Sportuntersuchungen, reisemedizinische Beratungen
und ggf. entsprechende Impfungen, Aussenseiterbehandlungen) oder
solche Leistungen, die als
ergänzende (Früherkennungs)-
Untersuchungen auf ausdrücklichen Wunsch hin erfolgen,
dürfen nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden und nicht
von diesen erstattet werden.
Die neben den Leistungen im Krankheitsfall bezahlte
gesetzliche
Gesundheitsuntersuchung
(ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre) umfasst nur noch folgende
Leistungen:
• |
Erhebung der Krankengeschichte |
• |
körperliche Untersuchung |
• |
Urin-Teststreifen-Untersuchung |
• |
Untersuchung des Blutes auf Blutzucker und Cholesterin |
Ein aussagefähiger Check-up zur Suche nach möglichen
versteckten Krankheiten erfordert nach unserer Überzeugung darüber
hinaus weitere Untersuchungen wie EKG, Laborprofil (klinische
Chemie) und Ultraschall-Untersuchungen des Bauchraumes. Entsprechend
den persönlichen Bedürfnissen und den individuellen Risiken können
darüber hinaus ggf. ergänzende Untersuchungen als
Vorsorgeuntersuchung z.B. bei familiärer Belastung sinnvoll sein.
Eine Absprache hierüber wird im ärztlichen Gespräch zu treffen sein.
Die für eine derartige individuelle Gesundheitsleistung
(IGEL) anfallenden Kosten werden entsprechend den gesetzlichen
Regelungen nicht von den Krankenkassen übernommen und dürfen nicht
von diesen erstattet werden. Sie müssen daher als Privatbehandlung
erbracht und nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in
Rechnung gestellt werden.
Wir informieren Sie gerne über die in Ihrem Falle sinnvollen
Untersuchungen und die entsprechenden Gebührensätze.